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Spare bis zu 500,- EURO

Der NRW-Bildungsscheck

NLP-Kursinteressenten sparen bis zu 500,- Euro mit dem NRW-Bildungsscheck auf den Endpreis!

Mit dem Bil­dungs­scheck, finan­ziert aus Mit­teln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds (ESF), för­dert das nord­rhein-west­fä­li­sche Arbeits­mi­nis­te­ri­um die Betei­li­gung von Beschäf­tig­ten in klei­nen und mitt­le­ren Betrie­ben an beruf­li­cher Wei­ter­bil­dung. Im Fokus ste­hen dabei vor allem Gering­qua­li­fi­zier­te und wei­ter­bil­dungs­fer­ne Beschäf­tig­te.

Im Rah­men der neu­en För­der­pha­se ist das För­der­an­ge­bot des Bil­dungs­schecks umge­stal­tet wor­den und rich­tet sich ab 2015 beson­ders an Zuge­wan­der­teUn- und Ange­lern­teBeschäf­tig­te ohne Berufs­ab­schluss und Berufs­rück­keh­ren­de.

Zuwan­de­rer und Zuwan­de­rin­nen kön­nen vor­han­de­ne Qua­li­fi­zie­rungs­lü­cken schlie­ßen und ihre im Aus­land erwor­be­nen beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen aner­ken­nen las­sen. Un- und Ange­lern­te kön­nen mit Unter­stüt­zung durch den Bil­dungs­scheck einen Berufs­ab­schluss nach­ho­len. Davon pro­fi­tie­ren die Beschäf­tig­ten selbst und selbst­ver­ständ­lich auch die Unternehmen.

Seit April 2018 gel­ten ver­än­der­te Zugangs­be­din­gun­gen: Es ste­hen nun­mehr künf­tig bis zu 30 Mio. Euro aus Mit­teln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds zur Ver­fü­gung, womit man mit dem Bil­dungs­scheck NRW die Eigen­ver­ant­wort­lich­keit der Betrie­be und der Beschäf­tig­ten für beruf­li­che Wei­ter­bil­dung unter­stri­chen hat.

Die wesent­li­chen Kern­ele­men­te der För­de­rung sind:

Es gibt einen indi­vi­du­el­len und einen betrieb­li­chen Zugang zum Bildungsscheck.

Die För­de­rung umfasst 50 Pro­zent der Kurs­kos­tenmax. 500 EUR.

Beschäf­tig­te und Berufs­rück­keh­ren­de kön­nen jähr­lich einen Bil­dungs­scheck erhalten.

Selbst­stän­di­ge kön­nen seit April 2018 eben­falls jähr­lich einen Bil­dungs­scheck im indi­vi­du­el­len Zugang erhalten.

Unter Berück­sich­ti­gung der zur Ver­fü­gung ste­hen­den För­der­mit­tel des Bun­des kon­zen­triert sich der Bil­dungs­scheck in NRW auf beson­ders nach­hal­ti­ge beruf­li­che Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, deren Kurs­ge­bühr bei min­des­tens 500 EUR liegt.

Berück­sich­tigt wer­den kön­nen Per­so­nen, deren zu ver­steu­ern­des Jah­res­ein­kom­men 40.000 EUR (und bei gemein­sam Ver­an­lag­ten 80.000 EUR) nicht übersteigt.

Eine Bil­dungs­prä­mie des Bun­des erhal­ten Beschäf­tig­te mit einem zu ver­steu­ern­den Jah­res­ein­kom­men von bis zu 20.000 EUR (und bei gemein­sam Ver­an­lag­ten 40.000 EUR) mit einem maxi­ma­len Zuschuss von 500 EUR (50 Pro­zent der Kurs­kos­ten von max. 1.000 EUR).

Du kannst den NRW-Bil­dungs­scheck selbst bean­tra­gen. Den­ke bit­te dar­an (wie bereits oben erwähnt), dass wir Bil­dungs­schecks nur auf End­prei­se anneh­men und nicht auf bereits rabat­tier­te Prei­se wie z.B. Ear­ly­Bird, Früh­bu­cher, etc.

Wenn Du an einem NRW-Bil­dungs­scheck für ein NLP-Semi­nar (NLP-Prac­ti­tio­ner (Teil 1 und 2 als Paket), NLP-Mas­ter, Trai­ner- oder Coach-Aus­bil­dung) inter­es­siert bist, infor­mie­ren wir Dich ger­ne und lei­ten Dich dann an eine Bil­dungs-Bera­tungs­stel­le weiter.

Bei der Bil­dungs-Bera­tungs­stel­le wird fest­ge­stellt, ob Du für die För­de­rung in Fra­ge kommst und hier erhältst Du dann den Scheck, den Du anschlie­ßend bei uns ein­lö­sen kannst.

WICHTIG!

Wenn Du den Scheck für die NLP-Prac­ti­tio­ner Aus­bil­dung ein­lö­sen möch­test, kannst du dies nur, wenn du Teil 1 (Basis­kurs) und Teil 2 gemein­sam buchst, um die För­de­rung bzw. die Hälf­te der Kurs­ge­bühr zu erhalten.