Seit dem 23. Januar 2006 vergibt das Land Nordrhein-Westfalen Bildungsschecks für Personen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren — bis maximal 500,– Euro pro Bildungsscheck. Die Fördergelder stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und kann von Arbeitnehmer/innen in kleinen und mittelständischen Unternehmen bis 250 Mitarbeitern für berufsbezogene Fortbildungen in Anspruch genommen und bei diedenkweisen eingelöst werden.
Ebenso können Unternehmer/innen und Arbeitgeber/innen, die ihre Mitarbeiter/innen weiterbilden wollen, die Bildungsschecks nutzen. Gefördert werden auch Mini-Jober und Freiberufler/innen.
Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter/innen seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben. Ob Sie sich privat fortgebildet haben, spielt für die Förderung keine Rolle. Sie können trotzdem den Bildungsscheck bekommen.
Sie können den Bildungsscheck entweder selbst beantragen oder sich an Ihren Betrieb wenden. Wenn Sie an einem Bildungsscheck für ein NLP-Seminar (NLP-Kompakt, NLP-Basis, NLP- Practitioner oder NLP-Master- Seminar) interessiert sind, informieren wir Sie gerne und leiten Sie dann an eine Bildungs-Beratungsstelle weiter. Bei der Bildungs-Beratungsstelle bekommen Sie den Scheck, den Sie dann bei uns einlösen können.
Gerne beraten wir Sie persönlich und nennen Ihnen eine Bildungsberatungsstelle in Ihrer Nähe. Hier können Sie online überprüfen, ob der Bildungsscheck für Sie in Frage kommt.
Melden Sie sich einfach per Email oder gleich persönlich per Telefon 02202 459697.
WICHTIG: Wenn Sie den Scheck für die Practitionerausbildung einlösen möchten, können Sie dies nur, wenn Sie Teil 1 und 2 gemeinsam buchen, um die volle Förderung in Höhe von 500,- Euro zu erhalten. (Andernfalls erhalten Sie nur für den Basiskurs/Teil 1 einen Zuschuss von 175,- Euro. Für den Teil 2 kann dann keine Förderung mehr beantragt werden.)



