Seit dem 23. Januar 2006 vergibt das Land Nordrhein-Westfalen Bildungsschecks für Personen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten. Das Land übernimmt die Hälfte der Kursgebühren — bis maximal 500,– Euro pro Bildungsscheck. Die Fördergelder stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und kann von Arbeitnehmer/innen in kleinen und mittelständischen Unternehmen bis 250 Mitarbeitern für berufsbezogene Fortbildungen in Anspruch genommen und bei diedenkweisen eingelöst werden.
Ebenso können Unternehmer/innen und Arbeitgeber/innen, die ihre Mitarbeiter/innen weiterbilden wollen, die Bildungsschecks nutzen. Gefördert werden auch Mini-Jober und Freiberufler/innen.
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